FAQ

Der UV-Emitter ist für die Inaktivierung eines Raumvolumens von 150 Kubikmetern bemessen. Ein Raumvolumen von 150 Kubikmetern entspricht den folgenden beispielhaft aufgeführten Raumabmessungen (Länge L/m x Breite B/m x Höhe H/m) :

1. Beispiel 1: 6 x 6 x 4
2. Beispiel 2: 7 x 5 x 4
3. Beispiel 3: 8 x 4 x 4
4. Beispiel 4: 7 x 7 x 3
5. Beispiel 5: 8 x 6 x 3
6. Beispiel 6: 9 x 5 x 3

Für den Fall von Raumgrößen, die dem Zwei- oder Mehrfachen dessen entsprechen, sollten zwei oder mehrere Emitter zum Einsatz kommen, wobei empfohlener Weise
der direkte Abstand zwischen zwei benachbarten Emittern eine Entfernung von 4 Metern nicht unterschreiten sollte.

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Unter Nutzung der angegebenen Hotmail kann bei Einsendung des Raum-Aufrisses sowie der zugehörigen Raummaße unsere kostenfreie Fachberatung in Anspruch genommen werden, in deren Ergebnis Ihnen das Anordnungsschema sowie die Anordnungspunkte des/der Emitter/s empfohlen werden.

Das Anordnungsschema bzw. die Installationsstruktur sollte zwei Gesichtspunkten gerecht werden :

1. Für den Fall der Betreibung eines Emitters sollte dieser möglichst mittig bzw. nahe dem Schnittpunkt der Deckendiagonalen installiert werden.

2. Für den Fall der Betreibung zweier oder mehrerer Emitter sollte die Installation in der Weise erfolgen, dass eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Raumes gewährleistet ist. Bei der Festlegung der Anordnungspunkte sollte von der Vorstellung ausgegangen werden, dass die Aufgabe darin besteht, einen Raum möglichst gleichmäßig hell mittels einer oder mehrerer Deckenleuchten zu beleuchten. Unter dieser Maßgabe sollten dann die optimalsten Installationspunkte für die zum Einsatz kommenden Deckenleuchten gewählt werden. Die Installationsorte der gedachten Deckenleuchten sind dann den Montageorten der Emitter gleichzusetzen.

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1. Die Montage kann nach eigenem Ermessen erfolgen. Die eigenständige Montage setzt jedoch handwerkliche Grundkenntnisse voraus, die für die Montage handelsüblicher Deckenleuchten üblich sind. Andernfalls sollte die Dienstleistung eines Elektromonteurs in Anspruch genommen werden.

2.1. Die Wartungsintervalle sind in der Bedienungs- und Betriebsanleitung ausgewiesen.

2.2. Die Wartung sollte von einem Elektromonteur übernommen werden. Alle erforderlichen Wartungsauflagen und -hinweise sind in der Betriebsanleitung aufgeführt bzw. erklärt und dienen als Handlungsanleitung für den beauftragten Wartungstechniker.

2.3. Die Wartungskosten können sich zwischen 65 EUR und 85 EUR bewegen. Die Wartungsintervalle orientieren sich an der kumulierten Betriebszeit. Hierbei sollte nach einer Betriebszeit von 17.000 Stunden eine Wartung vorgenommen werden. Die Betriebszeit von 17.000 Stunden entspricht bei einem täglichen 24-Stundenbetrieb, d.h. bei einem Dauerbetrieb, einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Für den Fall des täglichen 8-Stundenbetriebes entsteht das erstmalige Wartungserfordernis nach sechs Kalenderjahren.

2.4. Die jeweils erreichte Betriebszeit ist jederzeit über den „Betriebsstatus“ abrufbar und damit sichtbar. Der Betriebsstatus ist über das Menue der Fernbedienung bzw. über den Netzwerkzugang abrufbar. Die

3. Die Garantiebedingungen sowie die Garantiezeiten sind in der Betriebsanleitung ausgewiesen. Für das Produkt wird die Garantie über einen Zeitraum von 30 Kalendermonaten übernommen.

Die Leistungsfähigkeit wird durch den Hersteller garantiert. Sowohl die Montage- und Betriebsanleitung als auch die Montage- und Betriebsbedingungen sind in den beigestellten Produktunterlagen ausgewiesen. Das Produkt ist bei ordnungsgemäßer Montage und Inbetriebnahme einschränkungslos funktionsfähig. Der Einsatz des Produktes bzw. dessen Verwendung bedürfen für die Inbetriebnahme sowie die Aufnahme des Betriebes keiner weiteren Funktionsprüfung.

Der Anwendungshintergrund des Produktes sowie die zu beachtenden Anwendungshinweise sind in der Betriebsanleitung, die dem Produkt beigefügt ist, ausführlich und in verständlicher Form dargestellt und ausgewiesen

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit wird durch die Labelung „Medizinisch geprüft – Hautverträglichkeit dermatologisch bestätigt“ ausgewiesen. Die dieser Unbedenklichkeitsbestätigung zugrunde liegende Dokumentation ist bei Bedarf über die Internet-Präsentation des Herstellers jederzeit und von jedermann einsehbar. Des Weiteren besteht bei zusätzlichem Informationsbedarf die Möglichkeit der Nutzung des Hotmail-Zuganges.

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